Barrierefreiheit auf Websites: Warum Overlays keine nachhaltige Lösung sind

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Realität: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind erstmals auch private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Vorgaben betreffen insbesondere Websites, Apps und digitale Serviceprozesse – also genau die zentralen Kontaktpunkte zwischen Versicherern und ihren Kundinnen und Kunden. Trotzdem entsteht in…

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Realität: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind erstmals auch private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Die Vorgaben betreffen insbesondere Websites, Apps und digitale Serviceprozesse – also genau die zentralen Kontaktpunkte zwischen Versicherern und ihren Kundinnen und Kunden.

Trotzdem entsteht in vielen Unternehmen aktuell ein trügerischer Eindruck: Es wirkt ruhig. Kaum öffentliche Diskussionen, keine spürbaren Kontrollen, wenig Druck von außen.
Doch diese Ruhe bedeutet nicht, dass das Thema an Relevanz verloren hat – im Gegenteil.

Viele der aktuellen Herausforderungen entstehen auch deshalb, weil einzelne Anforderungen getrennt voneinander optimiert werden.

Wie eine ganzheitlich gedachte Versicherungswebsite aufgebaut sein sollte, zeigen wir in diesem Beitrag:

EINE GANZHEITLICHE WEBSITE – WORAUF ES FÜR VERSICHERER WIRKLICH ANKOMMT

 

Das Wichtigste in Kürze – Die zentralen Fragen zur Barrierefreiheit

Ja. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch viele private Unternehmen, ihre Websites, Apps und digitalen Services barrierefrei zu gestalten.

Ja. Die gesetzlichen Anforderungen gelten bereits – unabhängig davon, wie intensiv aktuell kontrolliert wird oder ob bereits Sanktionen erfolgt sind.

Nein. Ein Overlay allein erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Barrierefreiheit muss technisch und strukturell in der Website umgesetzt sein (z. B. gemäß WCAG und EN 301 549).

Digitale Angebote müssen u. a.:

  • per Tastatur bedienbar sein
  • klare Strukturen und Navigationslogiken haben
  • ausreichend Kontraste bieten
  • mit Screenreadern funktionieren
  • verständlich formulierte Inhalte enthalten

Beides. Neue Websites müssen sofort barrierefrei sein. Bestehende Websites sollten angepasst werden – insbesondere bei Relaunches oder Weiterentwicklungen.

Versicherungswebsites sind oft komplex (Formulare, Abschlussstrecken, Fachinhalte) und sprechen breite Zielgruppen an. Barrierefreiheit verbessert hier nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Nutzerführung und Conversion.

Barrierefreiheit sollte früh in Konzept, Design und Entwicklung integriert werden. Nachträgliche Lösungen sind meist ineffizient und oft nicht ausreichend.

Barrierefreiheit ist Pflicht – auch ohne sichtbaren Druck

 

  • Auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit aktuell geringer ist als etwa zur Einführung der DSGVO, gilt das BFSG verbindlich.

    Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind. Dazu zählen unter anderem:

    • barrierefreie Websites
    • zugängliche Apps
    • verständliche Online-Strecken und Formulare

    Was bedeutet das konkret?

    • Die gesetzlichen Anforderungen gelten bereits heute
    • Marktüberwachungsbehörden bauen ihre Strukturen aktuell auf
    • Verstöße können künftig sanktioniert werden
    • Wettbewerbsrechtliche Schritte oder Abmahnungen sind möglich
    • Neue digitale Angebote müssen sofort barrierefrei sein

    Das heißt: Die fehlenden Konsequenzen heute sind kein verlässlicher Indikator für morgen.

Warum Barrierefreiheit in der Versicherungsbranche besonders relevant ist

Gerade Versicherungswebsites gehören zu den komplexesten digitalen Angeboten überhaupt. Sie vereinen:

  • umfangreiche Pflichtinformationen
  • erklärungsbedürftige Produkte
  • komplexe Abschlussstrecken
  • zahlreiche Formulare
  • diverse Zielgruppen – häufig auch mit Einschränkungen

Genau hier greifen die Anforderungen der Barrierefreiheit besonders stark.

Eine barrierefreie Website sorgt dafür, dass Inhalte:

  • klar strukturiert
  • verständlich formuliert
  • visuell erfassbar
  • technisch zugänglich (z. B. per Tastatur oder Screenreader)

sind.

Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern verbessert die Nutzererfahrung insgesamt – für alle.

Stufenlose, in die Architektur integrierte Rampenlösung als Sinnbild für nachhaltige digitale Barrierefreiheit
Stufenlose, in die Architektur integrierte Wegführung – Barrierefreiheit wird hier von Anfang an mitgedacht.

Overlays: hilfreiche Unterstützung, aber keine Lösung

Viele Unternehmen haben zu Beginn auf sogenannte Overlay-Tools gesetzt. Diese ermöglichen es beispielsweise, Kontraste anzupassen oder Schriftgrößen zu verändern – meist als nachträgliche Erweiterung bestehender Websites.

Das war – und ist in Teilen – nachvollziehbar.
Auch als Übergangslösung können Overlays sinnvoll sein, wenn sie korrekt eingeordnet und dokumentiert werden.

Entscheidend ist jedoch:

Ein Overlay macht eine Website nicht barrierefrei im Sinne des BFSG.

Die gesetzlichen Anforderungen basieren auf Standards wie:

  • EN 301 549
  • WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Diese setzen voraus, dass Barrierefreiheit im Kern der Website verankert ist.

Ein Overlay kann strukturelle Probleme nicht beheben, zum Beispiel:

  • fehlende Alternativtexte für Bilder
  • unlogische Überschriftenhierarchien
  • schlechte Navigationsstrukturen
  • fehlende semantische Auszeichnung im HTML
  • nicht barrierefreie PDF-Dokumente
  • unzureichende Tastaturbedienbarkeit

Damit wird klar:
Overlays können unterstützen – aber sie ersetzen keine barrierefreie Entwicklung.

Barrierefreiheit beginnt im Konzept, nicht im Nachgang

Gerade bei neuen Websites oder Relaunch-Projekten ist der Handlungsspielraum besonders groß.

Hier gilt:

Barrierefreiheit sollte von Anfang an Teil von Konzept, Design und technischer Umsetzung sein.

Ein nachträgliches „Drüberlegen“ ist nicht nur ineffizient, sondern in vielen Fällen auch nicht gesetzeskonform.

Unternehmen, die Barrierefreiheit früh integrieren, profitieren mehrfach:

  • geringere Anpassungskosten
  • konsistente Nutzerführung
  • stabilere digitale Prozesse
  • bessere Performance in Conversion-Strecken

Mehr als Compliance: Ein echter Qualitätsfaktor

Das BFSG setzt klare gesetzliche Rahmenbedingungen – gleichzeitig verändert es auch die Erwartungshaltung an digitale Angebote.

Für Versicherer ergeben sich daraus konkrete Vorteile:

  • bessere Nutzererlebnisse für alle Zielgruppen
  • reduzierte Supportbedarfe
  • geringere Abbruchquoten
  • höhere Abschlusswahrscheinlichkeit
  • stärkere Positionierung als verantwortungsbewusstes Unternehmen

Barrierefreiheit ist damit kein Zusatz mehr, sondern ein integraler Bestandteil digitaler Qualität.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln

Auch wenn bisher wenig spürbare Konsequenzen sichtbar sind, ist die Richtung eindeutig:

Digitale Barrierefreiheit wird zum Standard.

Unternehmen, die heute handeln, schaffen eine belastbare Grundlage – technisch, rechtlich und strategisch.

Wichtig dabei:
Ein Overlay kann ein erster Schritt sein.
Die eigentliche Arbeit beginnt jedoch darunter.

Wer nachhaltig und gesetzeskonform aufgestellt sein möchte, integriert Barrierefreiheit direkt in die digitale Substanz seiner Angebote.

Möchtest Du das Thema weiter vertiefen oder im Kontext Deiner Website einordnen?

Wir freuen uns auf den Austausch.